Bauherrenhaftpflichtversicherung


Vergleich der Versicherungsangebote


Bauvorhaben bis zu einer Gesamtsumme von 50.000 EUR sind i.d.R. über die Private Haftpflichtversicherung mitversichert. Für Bauvorhaben größeren Umfangs sollte eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Als Bauherr kann man aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, der Verletzung der Überwachungspflicht oder aufgrund eines Verschuldens bei der Auswahl der am Bau Beteiligten zur Haftung von vom Bau oder Baugrundstück ausgehenden Schäden herangezogen werden - sofern kein anderer Verantwortlicher ausgemacht werden kann.
Ein typisches Beispiel stellt in diesem Zusammenhang die unbeleuchtete Baugrube dar, in die jemand hineinstürzt. Der Bauherr ist hier aus seiner unzureichend nachgekommenen Verkehrssicherungspflicht haftbar.
Ausserdem ist der Bauherr verpflichtet, sich persönlich um die Baustelle zu kümmern. Das bedeutet, dass er regelmäßig vor Ort den Zustand der Baustelle zu überwacht. Besucht er die Baustelle lange Zeit nicht, verstößt er gegen seine Überwachungspflicht. Entgeht ihm ein gefahrenreicher Zustand, dann ist er haftbar zu machen.
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